Mops & Französische Bulldogge 2026: Ist die Haltung verboten? §11b TSchG & neue EU-Regeln
Die kurze Antwort: Nein. In Deutschland ist die Haltung eines Mopses oder einer Französischen Bulldogge am 19. September 2026 nicht allein wegen der Rasse verboten. §11b Tierschutzgesetz richtet sich gegen bestimmte Formen der Zucht – nicht pauschal gegen das Zusammenleben mit einem bereits vorhandenen Hund. Gleichzeitig hat sich die europäische Rechtslage 2026 tatsächlich verändert: Die neue Verordnung (EU) 2026/1818 ist inzwischen beschlossen und in Kraft. Ihre spezielle Regel gegen die Zucht mit „excessive conformational traits“ wird jedoch erst ab 1. Juli 2030 anwendbar.
Was gilt 2026 wirklich?
Deutschland: Kein bundesweites rassespezifisches Haltungs- oder Kaufverbot für Mops und Französische Bulldogge. Das geltende §11b TSchG enthält bereits ein Qualzuchtverbot.
EU: Die neue Hund-und-Katze-Verordnung 2026/1818 ist kein Mops-Verbot. Sie schafft einen künftigen EU-Rahmen für Zuchtbetriebe; die konkrete Regel zu übermäßigen Körpermerkmalen gilt ab Juli 2030.
Für Halter: Sie müssen Ihren Hund nicht aufgrund seiner Rasse abgeben. Allgemeine Tierschutzpflichten gelten selbstverständlich weiter wie bei jedem anderen Tier.
§11b Tierschutzgesetz: Was steht tatsächlich im geltenden Gesetz?
Der aktuelle §11b TSchG ist allgemeiner formuliert, als viele Social-Media-Posts vermuten lassen. Er nennt keine Liste verbotener Hunderassen. Verboten ist die Zucht, wenn züchterische Erkenntnisse erwarten lassen, dass bei der Nachzucht erblich bedingt Körperteile oder Organe fehlen, untauglich oder umgestaltet sind und dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Auch bestimmte erblich bedingte Verhaltens- und Haltungsprobleme werden erfasst.
Wichtig: Die alte Patify-Version zitierte §11b falsch
Im bisherigen Artikel wurde behauptet, §11b Absatz 2 liste Merkmale wie „zu enger Schädel“, Atemnot oder übergroße Augen auf. Diese Merkmalsliste steht nicht im geltenden §11b. Solche Konkretisierungen waren Teil politischer und fachlicher Reformdiskussionen beziehungsweise des 2024 vorgelegten Gesetzentwurfs; die heute abrufbare Gesetzesfassung enthält sie nicht.
§11b Absatz 2 erlaubt der zuständigen Behörde stattdessen unter bestimmten Voraussetzungen, das Unfruchtbarmachen eines Tieres anzuordnen, wenn bei dessen Nachkommen die in Absatz 1 beschriebenen Störungen zu erwarten sind.
Ein Verstoß gegen §11b Absatz 1 kann nach §18 TSchG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Das betrifft das rechtswidrige Züchten – nicht den normalen Besitz eines bereits lebenden Mopses oder Frenchies.
Kein Freibrief für schlechte Haltung: Wie bei jedem Hund kann die Veterinärbehörde nach allgemeinen Tierschutzregeln eingreifen, wenn ein Tier erheblich vernachlässigt wird oder seine Haltung schwerwiegendes Leiden verursacht. Das ist etwas anderes als ein rassespezifisches Haltungsverbot.
Was hat sich auf EU-Ebene 2026 geändert?
Hier war der alte Artikel inzwischen deutlich veraltet. Die EU-Regelung ist nicht mehr „in Vorbereitung“: Verordnung (EU) 2026/1818 über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit wurde am 17. Juni 2026 beschlossen und am 10. August 2026 im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Verordnung trat 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Die meisten Vorschriften gelten allerdings erst ab 31. August 2028. Für die Qualzucht-Debatte ist Artikel 8 besonders wichtig: Zuchtbetriebe dürfen künftig keine Hunde oder Katzen zur Fortpflanzung einsetzen, deren übermäßige Körpermerkmale ein hohes Risiko nachteiliger Auswirkungen auf das Wohlergehen des Tieres oder der Nachkommen verursachen.
Timing ist entscheidend: Artikel 8 Absatz 2 – die Regel zu „excessive conformational traits“ – gilt laut Artikel 33 erst ab 1. Juli 2030. Die EU-Kommission muss bis 30. Juni 2030 in delegierten Rechtsakten genauer festlegen, welche übermäßigen Körpermerkmale betroffen sind und wie sie bewertet werden. Deshalb wäre die Aussage „die EU hat 2026 Mops und Frenchie verboten“ falsch.
Auch die EU-Verordnung arbeitet damit nicht einfach mit einem Rassenamen. Sie richtet den Blick auf Merkmale, die ein hohes Wohlfahrtsrisiko verursachen. Mitgliedstaaten dürfen außerdem strengere nationale Tierschutzvorschriften beibehalten oder einführen, sofern die unionsrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
Niederlande: Kein simples „CFR unter 0,5 = Zuchtverbot“
Die Niederlande haben bereits konkrete Kriterien für die Zucht kurzschnäuziger Hunde. Der alte Artikel hat diese Regel jedoch zu stark vereinfacht. Die niederländische NVWA nennt sechs Kriterien, darunter normales Atemgeräusch in Ruhe, offene Nasenöffnungen, Augenmerkmale und die craniofacial ratio (CFR).
| CFR | Niederländische Einordnung |
|---|---|
| ≥ 0,5 | Das CFR-Kriterium ist erfüllt. |
| > 0,3 bis < 0,5 | Zucht kann zulässig sein, wenn der Hund alle übrigen Kriterien erfüllt. |
| ≤ 0,3 | Der Hund erfüllt die Zuchtkriterien nicht. |
Die niederländische Regierung erklärte 2023 außerdem, dass bei Verstößen gegen diese Regeln eine Geldbuße von 1.500 Euro verhängt werden kann; häufig kommt zusätzlich eine Zwangsgeldanordnung hinzu. Die bisherige Patify-Angabe „bis 87.000 Euro“ ließ sich für dieses konkrete Kurzschnauzen-Regime nicht bestätigen und wurde entfernt.
Ebenso wichtig: Die Niederlande haben die Rassebezeichnungen Mops oder Französische Bulldogge nicht einfach als solche aus der Zucht gestrichen. Die Regierung betont ausdrücklich, dass Zucht möglich bleibt, wenn das einzelne Tier die Gesundheitskriterien erfüllt.
Österreich: Seit 2025 deutlich strukturierter – aber kein pauschales Mops-Haltungsverbot
Österreich hat sein Tierschutzrecht 2024 reformiert. Die einschlägigen neuen Regeln gelten seit 1. Januar 2025. §5 TSchG nennt Qualzucht ausdrücklich und führt unter anderem Atemnot, Bewegungsanomalien, Augenprobleme sowie Fehlbildungen von Gebiss und Kiefer als mögliche qualzuchtrelevante Folgen auf.
Seit 2025 arbeitet außerdem eine gesetzlich verankerte Qualzuchtkommission. Für Hunde und Katzen können Zuchtprogramme beziehungsweise dokumentierte tierärztliche Untersuchungen und Risikobewertungen erforderlich sein. Am 19. Juni 2026 traten zusätzlich neue österreichische Vorgaben für die Haltung von Tieren zu Zuchtzwecken in Kraft.
Der alte Patify-Text behauptete dagegen, Österreich habe ein vollständiges Zuchtverbot für 2027 geplant und bereits ein allgemeines BOAS-Scoring als feste Voraussetzung eingeführt. Diese pauschalen Aussagen werden durch die aktuellen amtlichen Quellen so nicht getragen und sind in der Revision entfernt.
Schweiz: Belastungsbasierte Zuchtregeln statt pauschalem Rassenverbot
Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen verlangt, dass Zuchtziele auf gesunde Tiere ausgerichtet sind. Tiere mit Verdacht auf eine mittlere oder starke zuchtbedingte Belastung müssen vor einer Verpaarung fachlich beurteilt werden; hoch belastete Tiere dürfen nicht zur Zucht eingesetzt werden.
Auch hier ist die alte Aussage „BOAS-Scoring ist seit 2023 für alle brachyzephalen Hunde Pflicht“ zu pauschal. Das Schweizer System beruht auf einer Belastungsbeurteilung nach der Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten und nicht auf einem einzigen, für jede kurzschnäuzige Rasse identischen BOAS-Test.
Deutschland, EU, Niederlande, Österreich und Schweiz im Vergleich
| Gebiet | Haltung Mops/Frenchie 2026 | Zuchtregel | Wichtiger Zeitpunkt |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Kein generelles Rasse-Haltungsverbot | §11b TSchG verbietet Zucht bei erwartbaren erblich bedingten Schmerzen, Leiden oder Schäden | Geltendes Recht 2026 |
| EU | Kein EU-weites Rasse-Haltungsverbot | Verordnung 2026/1818: künftiges Verbot der Zucht mit übermäßigen Körpermerkmalen mit hohem Wohlfahrtsrisiko | Art. 8(2) ab 1. Juli 2030 |
| Niederlande | Kein generelles Haltungsverbot für diese Hunderassen | Sechs konkrete Kriterien für kurzschnäuzige Zuchthunde | Bestehende nationale Regeln |
| Österreich | Kein pauschales Rasse-Haltungsverbot | Qualzuchtverbot plus seit 2025 strukturierte Zucht- und Prüfpflichten | Novelle seit 1. Januar 2025 |
| Schweiz | Kein pauschales Rasse-Haltungsverbot | Belastungsbeurteilung; hoch belastete Tiere nicht zur Zucht | Bestehende BLV-Zuchtregeln |
Was bedeutet BOAS medizinisch – ohne jede Französische Bulldogge pauschal krank zu nennen?
BOAS steht für Brachycephalic Obstructive Airway Syndrome. Durch die verkürzte Schädelform können die oberen Atemwege eingeengt sein. Cambridge nennt unter anderem French Bulldogs, Bulldogs und Pugs als klassische brachyzephale Rassen, betont aber zugleich: Nicht jeder Hund einer solchen Rasse ist gleich stark betroffen. BOAS existiert auf einem Spektrum.
Mögliche klinische Zeichen sind laute Atmung, eingeschränkte Belastbarkeit, Probleme bei Wärme oder Stress und Schlafprobleme. Ein standardisiertes Respiratory Function Grading Scheme wurde entwickelt, um Atemfunktion objektiver zu beurteilen und Zuchtentscheidungen gesundheitlich besser abzusichern.
Auch die Lebenserwartungsforschung zeigt Populationsunterschiede, ohne das Schicksal eines einzelnen Hundes vorherzusagen. Eine 2024 in Scientific Reports veröffentlichte Analyse von mehr als 584.000 britischen Hunden fand beispielsweise eine mediane Lebensdauer von 9,8 Jahren bei Französischen Bulldoggen und 11,6 Jahren bei Möpsen, verglichen mit 12,5 Jahren über alle untersuchten Hunde hinweg. Das sind Populationsdaten aus dem Vereinigten Königreich – keine individuelle Prognose für einen Hund in Deutschland.
Medizin und Recht nicht vermischen: Eine BOAS-Diagnose macht die Haltung eines Hundes nicht illegal. Umgekehrt bedeutet legale Haltung nicht, dass ausgeprägte Atemprobleme als „normales Rassegeräusch“ ignoriert werden sollten.
Was sollten bestehende Halter jetzt tun?
- Nicht in Panik geraten: Es gibt 2026 kein deutsches Gesetz, das Ihnen Ihren Mops oder Frenchie allein wegen der Rasse wegnimmt.
- Atemprobleme ernst nehmen: Starkes Atemgeräusch in Ruhe, schnelle Erschöpfung, Überhitzung, Kollaps oder bläuliche Schleimhäute gehören tierärztlich beurteilt.
- Vor Narkosen oder längeren Reisen: Besprechen Sie brachyzephaliebedingte Risiken mit der behandelnden Praxis.
- Gewicht kontrollieren: Übergewicht ist bei BOAS ein zusätzlicher Risikofaktor und kann die Atmung verschlechtern.
- Keine Zuchtentscheidung allein nach Optik: Wer mit einem brachyzephalen Hund züchten will, sollte die geltenden Rechtsregeln und objektive Gesundheitsuntersuchungen beachten.
Wenn Sie 2026 einen Mops oder Frenchie kaufen möchten
Ein bundesweites Kaufverbot gibt es nicht. Für die Gesundheitsentscheidung ist jedoch wichtiger als ein Modebegriff wie „Retro“ oder „gesund gezüchtet“, ob überprüfbare Befunde vorliegen.
- Lassen Sie sich die dokumentierten Atemwegs-/BOAS-Untersuchungen der Elterntiere zeigen.
- Achten Sie auf offene Nasenöffnungen und ruhige Atmung ohne ausgeprägte Geräusche in Ruhe.
- Fragen Sie nach weiteren rassespezifischen Gesundheitsuntersuchungen – nicht nur nach einem allgemeinen „Gesundheitszeugnis“.
- Beurteilen Sie Gesundheit nicht nur nach Schnauzenlänge. Cambridge-Daten zeigen, dass mehrere körperliche Merkmale und das Körpergewicht mit BOAS-Risiko zusammenhängen können.
- Vermeiden Sie Verkäufer, die deutliche Atemprobleme als harmloses oder erwünschtes Rassemerkmal darstellen.
„Retromops“ ist keine automatische Gesundheitsgarantie. Eine längere Schnauze kann ein relevantes Merkmal sein, ersetzt aber weder eine standardisierte Funktionsprüfung noch weitere rassespezifische Gesundheitsuntersuchungen. Entscheidend ist der einzelne Hund und die dokumentierte Zuchtgesundheit.
Häufige Fragen
Wird die Haltung von Mops und Französischer Bulldogge in Deutschland strafbar?
Nach aktuellem Rechtsstand nein. §11b TSchG betrifft Qualzucht, nicht ein pauschales Haltungsverbot dieser Rassen. Ein Verstoß gegen §11b beim Züchten kann dagegen als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Hat die EU 2026 ein Verbot für brachyzephale Hunde beschlossen?
Die EU hat 2026 tatsächlich eine neue verbindliche Verordnung über Hunde- und Katzenwohl verabschiedet. Sie enthält aber kein pauschales Mops- oder Frenchie-Haltungsverbot. Die Vorschrift gegen Zucht mit übermäßigen Körpermerkmalen mit hohem Wohlfahrtsrisiko gilt ab 1. Juli 2030; konkrete Merkmale und Bewertungsmethoden werden noch in delegierten Rechtsakten festgelegt.
Darf ich 2026 noch eine Französische Bulldogge kaufen?
In Deutschland gibt es kein bundesweites rassespezifisches Kaufverbot. Das ändert nichts daran, dass eine Zucht gegen §11b TSchG verstoßen kann. Für Käufer sind nachvollziehbare Gesundheitsuntersuchungen der Elterntiere deshalb wichtiger als Werbeversprechen.
Ist jede Französische Bulldogge oder jeder Mops eine „Qualzucht“?
Das geltende deutsche §11b arbeitet nicht mit einer pauschalen Liste von Rassen, sondern mit den erwartbaren erblich bedingten Folgen der Zucht. Medizinisch sind zudem nicht alle brachyzephalen Hunde gleich stark von BOAS betroffen. Deshalb sollten weder Rechtsstatus noch Gesundheitszustand allein aus dem Rassenamen abgeleitet werden.
Stimmt es, dass die Niederlande jeden Hund mit CFR unter 0,5 von der Zucht ausschließen?
Nein. Nach der aktuellen NVWA-Regel erfüllt eine CFR von mindestens 0,5 das Kriterium. Liegt die CFR zwischen über 0,3 und unter 0,5, kann Zucht zulässig sein, wenn sämtliche anderen Kriterien erfüllt sind. Bei CFR ≤0,3 wird das Kriteriensystem nicht erfüllt.
Kann mir das Veterinäramt meinen Mops allein wegen der Rasse wegnehmen?
Ein rassespezifischer Automatismus existiert nicht. Behörden können nach den allgemeinen Tierschutzvorschriften bei erheblicher Vernachlässigung oder schweren Haltungsverstößen eingreifen – wie bei jedem anderen Tier. Das ist von der Frage zu unterscheiden, ob die Rasse als solche gehalten werden darf.
Quellen – geprüft am 19. September 2026
- Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet – §11b Tierschutzgesetz
- Tierschutzgesetz – §§18 und 16a
- Verordnung (EU) 2026/1818 über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit
- NVWA – sechs Kriterien für die Zucht kurzschnäuziger Hunde
- Rijksoverheid – strengere Zuchtregeln für kurzschnäuzige Hunde
- Österreich RIS – §5 Tierschutzgesetz
- Österreichische Qualzuchtkommission – Informationen für Züchter:innen
- Schweizer BLV – Tierschutz beim Züchten
- University of Cambridge – BOAS
- Scientific Reports (2024) – Longevity of companion dog breeds
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zum Rechtsstand und zur Tiergesundheit. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und keine tierärztliche Untersuchung.
Titelbild: Sueda Güzeldere / Pexels, „Adorable French Bulldog Puppy at Veterinary Clinic“. Pexels kennzeichnet das Foto als kostenlos nutzbar.



