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Tosa Inu in Deutschland: Listenhund-Status und Regeln nach Bundesland

Für den Tosa Inu gibt es in Deutschland kein einheitliches Haltungsrecht. Entscheidend sind Bundesrecht, das Hunderecht des jeweiligen Bundeslands und teilweise kommunale Vorschriften. Bayern behandelt den Tosa als Kampfhund mit gesetzlicher Gefährlichkeitsvermutung, Hamburg als widerlegbar gefährliche Rasse und Nordrhein-Westfalen als Hund bestimmter Rasse. Brandenburg hat seine Rasseliste 2024 abgeschafft; in mehreren weiteren Ländern ist der Tosa nicht rassespezifisch gelistet. Dieser evergreen Ratgeber erklärt alle 16 Bundesländer, Einfuhr, Mischlinge, Erlaubnis, Wesenstest, Maulkorb/Leine, Hundesteuer und Bußgeldrisiken.

19 Min.