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E-Scooter und E-Roller mit Hund 2026: Hund an der Leine verboten (5 € Verwarnungsgeld), Hund im Korb oder Rucksack, Anhänger, Leih-Scooter, Pedelec-Vergleich und Haftung

Einen Hund an der Leine neben dem fahrenden E-Scooter zu führen ist verboten: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge (§ 1 eKFV), und § 28 Abs. 1 Satz 3 StVO verbietet, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Verwarnungsgeld 5 €, keine Punkte (KBA-Tatbestand 128006). Hund im Rucksack oder Korb: nicht ausdrücklich verboten, aber § 23 StVO (10 bis 80 € plus Punkt) und beide Hände am Lenker; Hundeanhänger am E-Scooter verboten (§ 8 eKFV); Lime, Dott/TIER und Voi verbieten Tiere vertraglich, Bolt nicht ausdrücklich. Mit Fahrrad und Pedelec bis 25 km/h ist der Hund an der Leine erlaubt, mit S-Pedelec nicht. Seit 1. Oktober 2026 Gefährdungshaftung für E-Scooter-Halter; ab 1. März 2027 neue Bußgelder. Vollständiger Wortlaut § 28 StVO, Bußgeldtabelle, Fahrzeugvergleich, Feldweg und Wald, sichere Alternativen.

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